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REACH-Verordnung

18.02.2010

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind gemäß der REACH-Verordnung ein nachgeschalteter Anwender (Downstream-User), da wir Zubereitungen und Spezialchemikalien für die Galvanotechnik von zertifizierten und etablierten Mischbetrieben herstellen lassen und Industriechemikalien beim Großhandel erwerben und verkaufen.

Unsere Aufgabe besteht in der Lieferkette im Wesentlichen darin, daß wir

  • unsere Lieferanten über unsere Anwendungsgebiete und die Expositionsszenarien informieren,
  • mit unseren Kunden deren Anwendungsgebiete abstimmen, sofern diese von der vorgesehenen Verwendung
    der Produkte abweichen,
  • nach erfolgter Registrierung der Stoffe die Informationen in die Sicherheitsdatenblätter einfließen zu lassen und
  • rechtzeitig über die zukünftige Lieferfähigkeit zu informieren

Die Europäische Chemikalienagentur wird am 01. Januar 2009 eine Liste der vorregistrierten Stoffe veröffentlichen. Unabhängig davon kann heute noch keine Aussage darüber getroffen werden, welche Chemikalien weiterhin verfügbar sind oder als Konsequenz von REACH vom Europäischen Markt genommen werden.

Sie können aber davon ausgehen, dass die von Ihnen bei Chemisol bezogenen Produkte bis zumindest 2010 geliefert werden können.

Wir haben mit unseren Lieferanten natürlich ständig Kontakt und von dort die Information vorliegen, daß alle von unsbezogenen Chemikalien,vorregistriert bzw. registriert sind. Da das IT-System der Europäischen Chemikalienagentur aufgrund der unerwarteten Flut von Registrierungsanträgen noch nicht so arbeitet wie vorgesehen, ist damit zu rechnen, dass die Vorregistrierung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Auch wenn dies geschehen ist, ist damit nicht gewährleistet, dass kurzfristig alle Vorregistrierungsnummern mitgeteilt werden können.

Nach den unsererseits bisher eingeleiteten Maßnahmen sind alle Lieferungen über Chemisol derzeit Reach-konform.

Bitte haben Sie Verständnis, daß wir zum jetzigen Zeitpunkt Anfragen über Produkte noch nicht immer konkret beantworten können. Sobald und detaillierte Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend benachrichtigen und Ihnen die notwendigen Daten zukommen lassen.

 

Der Zeitplan für REACH ist wie folgt:

1. Juni - 1.Dezember 2008 Vorregistrierung
1. Januar 2009 ECHA veröffentlicht eine Liste der vorregistrierten Substanzen
1. Juni 2009 Veröffentlichung der Liste von Chemikalien für das Autorisierungsverfahren (Kandidatenliste)
1. Dezember 2010 Registrierung abgeschlossen bei
  • Phase-in Substanzen > 1000 t/a
  • umweltgefährdenden Substanzen > 100 t/a
  • CMR-Substanzen > 1 t/a
    (krebserzeugende, mutagene, reproduktionstoxische)
1. Juni 2013 Registrierung abgeschlossen bei Substanzen > 100 t/a
1. Juni 2018 Registrierung abgeschlossen bei Substanzen > 1 t/a

Für weitere Fragen stehen Ihnen in unserem Haus folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Frau Claudia Schreiber
Tel 02193 - 533 3638
Herr Ralf Nesch
Fax 02193 - 533 3639

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